Reise Versicherungen

Reise- Rücktrittskosten-Versicherung/ Charter-Rücktrittskosten-Versicherung:

Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist bei Buchung einer Reise abzuschließen und schützt Sie für den Fall, dass Sie Ihre Reise aus persönlichen gründen nicht antreten können.

Die Charter-Rücktrittskosten-Versicherung hat den gleichen Inhalt wie jede normale Reise- Rücktrittskosten-Versicherung, nur angepasst an die speziellen Bedürfnisse des Charterns.
So können hier Kosten ersetzt werden, die durch den Ausfall des Skippers oder eines Crewmitgliedes entstehen. Beispielsweise kann die kurzfristige Erkrankung des Skippers (oder eines Familienmitgliedes) vor Reiseantritt zum Ausfall des gesamten Törns führen, ebenso wie die Erkrankung des Skippers während der Fahrt.

Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass die gesamte Crew mitversichert ist. Zu den Details kontaktieren sie uns.

Charter-Kautionsversicherung

Die Charter-Kautionsversicherung deckt die Kosten ab, die durch Schäden an der Yacht entstehen, bei denen die geleistete Kaution einbehalten wird. Nicht selten entsteht bei Schadensfall Uneinigkeit darüber, warum der Skipper allein das Kautionsrisiko tragen soll.
Auch bei Schäden, die beispielsweise durch ein Crewmitglied verursacht worden sind.
Gegen den Einbehalt der Kaution können sich Skipper und Crew jedoch versichern. In jedem Fall bleibt eine – geringe – Selbstbeteiligung zu bezahlen.

Unser Tipp: treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung, nach der alle Crewmitglieder und der Skipper
anteilig entweder die Kautionsversicherung zahlen oder die (eventuell) fällige Kaution
tragen.
Die Kautionsversicherung kann – je nach Anbieter – nicht nur für eine bestimmte
Charter gelten, sondern unbeschränkt und für ein Jahr. Zu empfehlen ist diese
Versicherung vor allem in Charterrevieren, wo eine hohe Kaution verlangt wird. Die
Kosten berechnen sich nach der zu versichernden Kautionshöhe.

Skipper-Haftpflichtversicherung

Die Skipper-Haftpflichtversicherung stellt eine Zusatzversicherung dar. Sie tritt dann ein, wenn die Haftpflichtversicherung der Charteryacht Sicherheitslücken aufweist und nicht greift.

Versichert sind – je nach Anbieter – Schäden, die

  • der Skipper oder
  • Crewmitglieder z. B. in ihrer Funktion als Rudergänger verursachen.

Abgedeckt werden Schäden, die Sie

  • fremden Gegenständen (ausgenommen das gecharterte Schiff, siehe unter „Kautionsversicherung“) zufügen und
  • die nicht komplett von der vorhandenen Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Die Haftpflichtversicherung, die für das Schiff in einer (Ihnen in der Regel unbekannten) Form besteht, greift zudem im Falle der „groben Fahrlässigkeit“ nicht.

Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist! Dies ist dringend
zu empfehlen und wird von einigen Yachtversicherern angeboten.
Unser Tipp: Sollten Sie Ihren Törn als Einzelbucher oder als Crew mit „gemietetem Skipper“
planen, erkundigen Sie sich nach der Versicherung Ihres verantwortlichen Skippers!!
Wir empfehlen den Abschluss einer Skipper-Haftpflichtversicherung.